Was Eltern wissen sollten

Die Arbeit der Hebamme beginnt nicht erst im Kreißsaal

  • Hebammenhilfe ist gesetzlich festgelegt und kann von jeder Frau in Anspruch genommen werden.
  • Hebammenhilfe wird von den Krankenkassen bezahlt.
  • Die Betreuung in der Schwangerschaft, bei der Geburt, die Besuche im Wochenbett und die Stillberatung gehört zum Aufgabenbereich der Hebamme.
  • Bei Komplikationen zieht die Hebamme einen Frauen- oder Kinderarzt / -ärztin hinzu.
  • Die Arbeit der Hebamme wird vom Gesundheitsamt beaufsichtigt.

Hinweise:
Akupunkturbehandlungen werden NICHT von den Krankenkassen übernommen und müssen als IGEL-Leistung selbst bezahlt werden.
K-Taping ist eine moderne Therapie, die durch Anlegen elastischer Tapes schwangerschaftsbedingte Beschwerden mindern kann. Für die Anlage wird ein Pauschalbetrag inkl. der Materialkosten als IGEL-Leistung berechnet.